Gesetze / Landesrecht Hessen / HHZG
HHZGVIERTER TEIL
Schlussbestimmungen
§ 15 Aufhebung bisherigen Rechts
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2019 Nr. 21 · Stand: 28.12.2021
Das Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung³) und das Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vom 29. September 2017 (GVBl. S. 299)⁴) werden aufgehoben.
³) Hebt auf FFN Anhang Staatsverträge
⁴) Hebt auf FFN Anhang Staatsverträge
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.