Gesetze / VO (EU) Nr. 231/2013 · CELEX 02013R0231-20240212
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ausnahmen, die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit, Verwahrstellen, Hebelfinanzierung, Transparenz und Beaufsichtigung
117 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Begriffsbestimmungen
- Art 2 Berechnung des Gesamtwerts der verwalteten Vermögenswerte
- Art 3 Laufende Überwachung der verwalteten Vermögenswerte
- Art 4 Gelegentliche Überschreitung der Schwelle
- Art 5 Mit der Registrierung vorzulegende Informationen
- Art 6 Allgemeine Bestimmungen zur Berechnung von Hebelfinanzierungen
- Art 7 Berechnung des Risikos eines AIF anhand der Brutto-Methode
- Art 8 Berechnung des Risikos eines AIF anhand der Commitment-Methode
- Art 9 Methoden zur Erhöhung des Risikos eines AIF
- Art 10 Umrechnungsmethoden für Derivate
- Art 11 Duration-Netting-Regelungen
- Art 12 Berufshaftungsrisiken
- Art 13 Qualitative Anforderungen im Zusammenhang mit Berufshaftpflichtrisiken
- Art 14 Zusätzliche Eigenmittel
- Art 15 Berufshaftpflichtversicherung
- Art 16 Allgemeine Pflichten der zuständigen Behörden
- Art 17 Pflicht, im besten Interesse des AIF oder der Anleger des AIF und der Integrität des Marktes zu handeln
- Art 18 Gebotene Sorgfalt
- Art 19 Gebotene Sorgfalt bei Anlagen in eingeschränkt liquide Vermögenswerte
- Art 20 Gebotene Sorgfalt bei der Auswahl und Bestellung von Gegenparteien und Primebrokern
- Art 21 Ehrlichkeit, Redlichkeit und gebotene Sachkenntnis
- Art 22 Ressourcen
- Art 23 Faire Behandlung der AIF-Anleger
- Art 24 Anreize
- Art 25 Wirkungsvoller Einsatz von Ressourcen und Verfahren — Bearbeitung von Aufträgen
- Art 26 Mitteilungspflichten in Bezug auf die Ausführung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen
- Art 27 Ausführung von Handelsentscheidungen für den verwalteten AIF
- Art 28 Platzierung von AIF-Handelsaufträgen bei anderen Ausführungseinrichtungen
- Art 29 Zusammenlegung und Zuweisung von Handelsaufträgen
- Art 30 Arten von Interessenkonflikten
- Art 31 Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten
- Art 32 Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Rücknahme von Anlagen
- Art 33 Verfahren und Maßnahmen zur Prävention und Steuerung von Interessenkonflikten
- Art 34 Steuerung von Interessenkonflikten
- Art 35 Überwachung von Interessenkonflikten
- Art 36 Offenlegung von Interessenkonflikten
- Art 37 Strategien für die Ausübung von Stimmrechten
- Art 38 Risikomanagement-Systeme
- Art 39 Ständige Risikomanagement-Funktion
- Art 40 Grundsätze für das Risikomanagement
- Art 41 Bewertung, Überwachung und Überprüfung der Risikomanagement-Systeme
- Art 42 Funktionale und hierarchische Trennung der Risikomanagement-Funktion
- Art 43 Schutzvorkehrungen gegen Interessenkonflikte
- Art 44 Risikolimits
- Art 45 Risikomessung und -management
- Art 46 Liquiditätsmanagementsystem und -verfahren
- Art 47 Liquiditätsrisikoüberwachung und -steuerung
- Art 48 Liquiditätsmanagement-Limits und -Stresstests
- Art 49 Kohärenz von Anlagestrategie, Liquiditätsprofil und Rücknahmegrundsätzen
- Art 50 Begriffsbestimmungen
- Art 51 Vorschriften über den Selbstbehalt
- Art 52 Qualitative Anforderungen an Sponsoren und Originatoren
- Art 53 Qualitative Anforderungen an AIFM mit Risiken aus Verbriefungen
- Art 54 Korrektivmaßnahmen
- Art 55 Besitzstandsklausel
- Art 56 Auslegung
- Art 57 Allgemeine Anforderungen
- Art 58 Elektronische Datenverarbeitung
- Art 59 Rechnungslegungsverfahren
- Art 60 Kontrolle durch das Leitungsgremium, die Geschäftsleitung und die Aufsichtsfunktion
- Art 61 Ständige Compliance-Funktion
- Art 62 Ständige Innenrevisionsfunktion
- Art 63 Persönliche Geschäfte
- Art 64 Aufzeichnung von Portfoliogeschäften
- Art 65 Aufzeichnung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen
- Art 66 Aufzeichnungspflichten
- Art 67 Grundsätze und Verfahren für die Bewertung von Vermögenswerten des AIF
- Art 68 Verwendung von Modellen zur Bewertung von Vermögenswerten
- Art 69 Kohärente Anwendung der Bewertungsgrundsätze und -verfahren
- Art 70 Regelmäßige Überprüfung der Bewertungsgrundsätze und -verfahren
- Art 71 Überprüfung des Werts der einzelnen Vermögenswerte
- Art 72 Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil
- Art 73 Berufliche Garantien
- Art 74 Häufigkeit der Bewertung von Vermögenswerten offener AIF
- Art 75 Allgemeine Grundsätze
- Art 76 Objektive Gründe für die Übertragung
- Art 77 Merkmale des Beauftragten
- Art 78 Übertragung der Portfolioverwaltung oder des Risikomanagements
- Art 79 Wirksame Beaufsichtigung
- Art 80 Interessenkonflikte
- Art 81 Zustimmung zur Unterbeauftragung und Mitteilung der Unterbeauftragung
- Art 82 Briefkastenfirmen und nicht mehr als Verwalter eines AIF zu betrachtende AIFM
- Art 83 Einzelheiten des Vertrags
- Art 84 Kriterien zur Bewertung der aufsichtlichen Regulierung und Aufsicht einer Verwahrstelle in einem Drittland
- Art 85 Bargeldüberwachung — allgemeine Anforderungen
- Art 86 Überwachung der Cashflows des AIF
- Art 87 Pflichten im Zusammenhang mit Zeichnungen
- Art 88 Zu verwahrende Finanzinstrumente
- Art 89 Verwahrpflichten im Zusammenhang mit verwahrten Vermögenswerten
- Art 90 Verwahrpflichten im Zusammenhang mit der Überprüfung der Eigentumsverhältnisse und der Aufzeichnungspflicht
- Art 91 Berichtspflichten von Primebrokern
- Art 92 Aufsichtspflichten — allgemeine Anforderungen
- Art 93 Pflichten bezüglich Zeichnung und Rücknahme
- Art 94 Pflichten im Zusammenhang mit der Bewertung von Anteilen
- Art 95 Pflichten hinsichtlich der Ausführung von Anweisungen des AIFM
- Art 96 Pflichten hinsichtlich der zeitnahen Abwicklung von Transaktionen
- Art 97 Pflichten hinsichtlich der Ertragsausschüttung des AIF
- Art 98 Sorgfaltspflichten
- Art 99 Trennungspflicht
- Art 100 Abhandenkommen eines verwahrten Finanzinstruments
- Art 101 Haftungsbefreiung nach Artikel 21 Absatz 12 der Richtlinie 2011/61/EU
- Art 102 Objektive Gründe für die vertragliche Vereinbarung einer Haftungsbefreiung seitens der Verwahrstelle
- Art 103 Grundsätze für den Jahresbericht
- Art 104 Inhalt und Form der Bilanz oder der Vermögens- und Verbindlichkeitenübersicht und der Aufstellung der Erträge und Aufwendungen
- Art 105 Bericht über die Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr
- Art 106 Wesentliche Änderungen
- Art 107 Offenlegung der Vergütung
- Art 108 Regelmäßige Informationspflichten gegenüber den Anlegern
- Art 109 Reguläre Informationspflichten gegenüber den Anlegern
- Art 110 Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden
- Art 111 Einsatz von Hebelfinanzierungen in beträchtlichem Umfang
- Art 112 Beschränkungen für die Verwaltung von AIF
- Art 113 Allgemeine Anforderungen
- Art 114 Mechanismen, Instrumente und Verfahren
- Art 115 Datenschutz
- Art 116 Austausch von Informationen über potenzielle Systemauswirkungen der AIFM-Tätigkeit
- Art 117 Inkrafttreten