Gesetze / VO (EU) Nr. 231/2013 · CELEX 02013R0231-20240212

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ausnahmen, die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit, Verwahrstellen, Hebelfinanzierung, Transparenz und Beaufsichtigung

117 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Begriffsbestimmungen
  2. Art 2 Berechnung des Gesamtwerts der verwalteten Vermögenswerte
  3. Art 3 Laufende Überwachung der verwalteten Vermögenswerte
  4. Art 4 Gelegentliche Überschreitung der Schwelle
  5. Art 5 Mit der Registrierung vorzulegende Informationen
  6. Art 6 Allgemeine Bestimmungen zur Berechnung von Hebelfinanzierungen
  7. Art 7 Berechnung des Risikos eines AIF anhand der Brutto-Methode
  8. Art 8 Berechnung des Risikos eines AIF anhand der Commitment-Methode
  9. Art 9 Methoden zur Erhöhung des Risikos eines AIF
  10. Art 10 Umrechnungsmethoden für Derivate
  11. Art 11 Duration-Netting-Regelungen
  12. Art 12 Berufshaftungsrisiken
  13. Art 13 Qualitative Anforderungen im Zusammenhang mit Berufshaftpflichtrisiken
  14. Art 14 Zusätzliche Eigenmittel
  15. Art 15 Berufshaftpflichtversicherung
  16. Art 16 Allgemeine Pflichten der zuständigen Behörden
  17. Art 17 Pflicht, im besten Interesse des AIF oder der Anleger des AIF und der Integrität des Marktes zu handeln
  18. Art 18 Gebotene Sorgfalt
  19. Art 19 Gebotene Sorgfalt bei Anlagen in eingeschränkt liquide Vermögenswerte
  20. Art 20 Gebotene Sorgfalt bei der Auswahl und Bestellung von Gegenparteien und Primebrokern
  21. Art 21 Ehrlichkeit, Redlichkeit und gebotene Sachkenntnis
  22. Art 22 Ressourcen
  23. Art 23 Faire Behandlung der AIF-Anleger
  24. Art 24 Anreize
  25. Art 25 Wirkungsvoller Einsatz von Ressourcen und Verfahren — Bearbeitung von Aufträgen
  26. Art 26 Mitteilungspflichten in Bezug auf die Ausführung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen
  27. Art 27 Ausführung von Handelsentscheidungen für den verwalteten AIF
  28. Art 28 Platzierung von AIF-Handelsaufträgen bei anderen Ausführungseinrichtungen
  29. Art 29 Zusammenlegung und Zuweisung von Handelsaufträgen
  30. Art 30 Arten von Interessenkonflikten
  31. Art 31 Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten
  32. Art 32 Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Rücknahme von Anlagen
  33. Art 33 Verfahren und Maßnahmen zur Prävention und Steuerung von Interessenkonflikten
  34. Art 34 Steuerung von Interessenkonflikten
  35. Art 35 Überwachung von Interessenkonflikten
  36. Art 36 Offenlegung von Interessenkonflikten
  37. Art 37 Strategien für die Ausübung von Stimmrechten
  38. Art 38 Risikomanagement-Systeme
  39. Art 39 Ständige Risikomanagement-Funktion
  40. Art 40 Grundsätze für das Risikomanagement
  41. Art 41 Bewertung, Überwachung und Überprüfung der Risikomanagement-Systeme
  42. Art 42 Funktionale und hierarchische Trennung der Risikomanagement-Funktion
  43. Art 43 Schutzvorkehrungen gegen Interessenkonflikte
  44. Art 44 Risikolimits
  45. Art 45 Risikomessung und -management
  46. Art 46 Liquiditätsmanagementsystem und -verfahren
  47. Art 47 Liquiditätsrisikoüberwachung und -steuerung
  48. Art 48 Liquiditätsmanagement-Limits und -Stresstests
  49. Art 49 Kohärenz von Anlagestrategie, Liquiditätsprofil und Rücknahmegrundsätzen
  50. Art 50 Begriffsbestimmungen
  51. Art 51 Vorschriften über den Selbstbehalt
  52. Art 52 Qualitative Anforderungen an Sponsoren und Originatoren
  53. Art 53 Qualitative Anforderungen an AIFM mit Risiken aus Verbriefungen
  54. Art 54 Korrektivmaßnahmen
  55. Art 55 Besitzstandsklausel
  56. Art 56 Auslegung
  57. Art 57 Allgemeine Anforderungen
  58. Art 58 Elektronische Datenverarbeitung
  59. Art 59 Rechnungslegungsverfahren
  60. Art 60 Kontrolle durch das Leitungsgremium, die Geschäftsleitung und die Aufsichtsfunktion
  61. Art 61 Ständige Compliance-Funktion
  62. Art 62 Ständige Innenrevisionsfunktion
  63. Art 63 Persönliche Geschäfte
  64. Art 64 Aufzeichnung von Portfoliogeschäften
  65. Art 65 Aufzeichnung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen
  66. Art 66 Aufzeichnungspflichten
  67. Art 67 Grundsätze und Verfahren für die Bewertung von Vermögenswerten des AIF
  68. Art 68 Verwendung von Modellen zur Bewertung von Vermögenswerten
  69. Art 69 Kohärente Anwendung der Bewertungsgrundsätze und -verfahren
  70. Art 70 Regelmäßige Überprüfung der Bewertungsgrundsätze und -verfahren
  71. Art 71 Überprüfung des Werts der einzelnen Vermögenswerte
  72. Art 72 Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil
  73. Art 73 Berufliche Garantien
  74. Art 74 Häufigkeit der Bewertung von Vermögenswerten offener AIF
  75. Art 75 Allgemeine Grundsätze
  76. Art 76 Objektive Gründe für die Übertragung
  77. Art 77 Merkmale des Beauftragten
  78. Art 78 Übertragung der Portfolioverwaltung oder des Risikomanagements
  79. Art 79 Wirksame Beaufsichtigung
  80. Art 80 Interessenkonflikte
  81. Art 81 Zustimmung zur Unterbeauftragung und Mitteilung der Unterbeauftragung
  82. Art 82 Briefkastenfirmen und nicht mehr als Verwalter eines AIF zu betrachtende AIFM
  83. Art 83 Einzelheiten des Vertrags
  84. Art 84 Kriterien zur Bewertung der aufsichtlichen Regulierung und Aufsicht einer Verwahrstelle in einem Drittland
  85. Art 85 Bargeldüberwachung — allgemeine Anforderungen
  86. Art 86 Überwachung der Cashflows des AIF
  87. Art 87 Pflichten im Zusammenhang mit Zeichnungen
  88. Art 88 Zu verwahrende Finanzinstrumente
  89. Art 89 Verwahrpflichten im Zusammenhang mit verwahrten Vermögenswerten
  90. Art 90 Verwahrpflichten im Zusammenhang mit der Überprüfung der Eigentumsverhältnisse und der Aufzeichnungspflicht
  91. Art 91 Berichtspflichten von Primebrokern
  92. Art 92 Aufsichtspflichten — allgemeine Anforderungen
  93. Art 93 Pflichten bezüglich Zeichnung und Rücknahme
  94. Art 94 Pflichten im Zusammenhang mit der Bewertung von Anteilen
  95. Art 95 Pflichten hinsichtlich der Ausführung von Anweisungen des AIFM
  96. Art 96 Pflichten hinsichtlich der zeitnahen Abwicklung von Transaktionen
  97. Art 97 Pflichten hinsichtlich der Ertragsausschüttung des AIF
  98. Art 98 Sorgfaltspflichten
  99. Art 99 Trennungspflicht
  100. Art 100 Abhandenkommen eines verwahrten Finanzinstruments
  101. Art 101 Haftungsbefreiung nach Artikel 21 Absatz 12 der Richtlinie 2011/61/EU
  102. Art 102 Objektive Gründe für die vertragliche Vereinbarung einer Haftungsbefreiung seitens der Verwahrstelle
  103. Art 103 Grundsätze für den Jahresbericht
  104. Art 104 Inhalt und Form der Bilanz oder der Vermögens- und Verbindlichkeitenübersicht und der Aufstellung der Erträge und Aufwendungen
  105. Art 105 Bericht über die Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr
  106. Art 106 Wesentliche Änderungen
  107. Art 107 Offenlegung der Vergütung
  108. Art 108 Regelmäßige Informationspflichten gegenüber den Anlegern
  109. Art 109 Reguläre Informationspflichten gegenüber den Anlegern
  110. Art 110 Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden
  111. Art 111 Einsatz von Hebelfinanzierungen in beträchtlichem Umfang
  112. Art 112 Beschränkungen für die Verwaltung von AIF
  113. Art 113 Allgemeine Anforderungen
  114. Art 114 Mechanismen, Instrumente und Verfahren
  115. Art 115 Datenschutz
  116. Art 116 Austausch von Informationen über potenzielle Systemauswirkungen der AIFM-Tätigkeit
  117. Art 117 Inkrafttreten