Gesetze / VO (EU) Nr. 231/2013

VO (EU) Nr. 231/2013

Art 56 Auslegung

Stand: 02.10.2026

Da keine spezifische Auslegung der ESMA oder des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden vorliegt, werden die Bestimmungen dieses Abschnitts im Einklang mit den betreffenden Bestimmungen der Richtlinie 2006/48/EG und den vom Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden veröffentlichten Leitlinien zu Artikel 122a der Eigenkapitalrichtlinie vom 31. Dezember 2010 ( 2 ) und ihren Änderungen ausgelegt.

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