Gesetze / VO (EU) Nr. 231/2013
VO (EU) Nr. 231/2013Art 56 Auslegung
Stand: 02.10.2026
Da keine spezifische Auslegung der ESMA oder des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden vorliegt, werden die Bestimmungen dieses Abschnitts im Einklang mit den betreffenden Bestimmungen der Richtlinie 2006/48/EG und den vom Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden veröffentlichten Leitlinien zu Artikel 122a der Eigenkapitalrichtlinie vom 31. Dezember 2010 ( 2 ) und ihren Änderungen ausgelegt.