Gesetze / VO (EU) Nr. 231/2013
VO (EU) Nr. 231/2013Art 115 Datenschutz
Stand: 02.10.2026
Durch Vereinbarungen über Zusammenarbeit wird sichergestellt, dass die Übermittlung von Daten und Datenauswertungen an Drittländer stets im Einklang mit Artikel 52 der Richtlinie 2011/61/EU steht.