Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Sparkassengesetz
SpkGVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 18. November 2008
(Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung aufsichtsrechtlicher, insbesondere
sparkassenrechtlicher Vorschriften vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 696))
Vorbemerkung zum Sprachgebrauch
Zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird das Gesetz dem gängigen Sprachgebrauch angepasst. Der Hauptverwaltungsbeamte, von dem beispielsweise die Rede ist, soll die Hauptverwaltungsbeamtin ebenso einschließen wie der Begriff des Vorsitzenden die Vorsitzende etc. Der hier angesprochene Personenkreis wird insoweit um Verständnis gebeten.
Inhaltsübersicht
A. Sparkassen
I. Allgemeine Vorschriften
Errichtung von Sparkassen und Zweigstellen, Rechtsform der Sparkassen
Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag
Regionalprinzip
Verbund
Kontrahierungspflichten
Satzung
Trägerschaft und Haftung
II. Verwaltung der Sparkassen
1. Träger und Organe der Sparkasse
Aufgaben der Vertretung des Trägers
Organe
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
Vorsitz im Verwaltungsrat
Mitglieder des Verwaltungsrates
Unvereinbarkeit, Abberufung von Verwaltungsratsmitgliedern
Tätigkeitsdauer der Verwaltungsratsmitglieder
Aufgaben des Verwaltungsrates
Sitzungen und Beschlussfassungen des Verwaltungsrates
Beanstandungen
Sitzungsgeld
Zusammensetzung des Vorstandes, Unvereinbarkeit
Aufgaben des Vorstandes
2. Gemeinsame Vorschriften für die Mitglieder der Sparkassenorgane
Gründe der Ausschließung von der Mitwirkung bei Entscheidungen
Amtsverschwiegenheit der Organmitglieder
3. Dienstkräfte der Sparkasse
Arbeitnehmer, Amtsverschwiegenheit
III. Rechnungslegung, Jahresabschluss und Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter
Geschäftsjahr und Jahresabschluss
Verwendung des Jahresüberschusses, Ausschüttung
Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter, Genussrechte und nachrangige Verbindlichkeiten
IV. Zusammenlegung und Auflösung von Sparkassen
Vereinigung von Sparkassen
Sonderregelungen aus Anlass der Vereinigung von Sparkassen
Neuordnung der Sparkassen bei Gebietsänderungen der Träger
Übertragung von Zweigstellen
Auflösung von Sparkassen
B. Sparkassen- und Giroverbände, Sparkassenzentralbank
Rechtsnatur
Satzung
Aufgaben
Organe
Zusammenschluss der Sparkassen- und Giroverbände
Sparkassenzentralbank, Girozentrale
Sparkasse in Trägerschaft des Sparkassen- und Giroverbandes
C. Aufsicht, Verwaltungsvorschriften
Aufsichtszuständigkeit
Befugnisse der Sparkassenaufsicht
Befugnisse der Verbandsaufsicht
Verwaltungsvorschriften
D. Übergangs- und Schlussvorschriften
Versorgungslasten
Übergangsregelung für die Haftung ab dem 19. Juli 2005 bis zum 31. Dezember 2015
Übergangsregelung für Jahres- und Konzernabschlüsse
Inkrafttreten
A.
Sparkassen
I.
Allgemeine Vorschriften