Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / allgemeiner Verwaltungsdienst Land - VAP 2.2 · GV. NRW. S. 900
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen
26 Normen · ausgefertigt 14.09.2020 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Geltungsbereich und Einstellungsvoraussetzungen
- § 2 Einstellungsverfahren
- § 3 Rechtsstellung
- § 4 Regelungen für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen
- § 5 Ziel des Vorbereitungsdienstes
- § 6 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
- § 6a Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
- § 7 Gestaltung des Vorbereitungsdienstes
- § 8 Projektarbeiten während der Ausbildung
- § 9 Beurteilungen
- § 10 Erholungsurlaub
- § 11 Zweck der Prüfung
- § 12 Landesprüfungsamt
- § 13 Prüfungsausschuss
- § 14 Vorbereitung der Prüfung
- § 15 Aufsichtsarbeiten
- § 16 Bewertung der Aufsichtsarbeiten
- § 17 Mündliche Prüfung
- § 18 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- § 19 Prüfungsleistungen, Prüfungsergebnisse
- § 20 Wiederholung der Prüfung
- § 21 Niederschrift über die Prüfung
- § 22 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
- § 23 Berufsbezeichnung
- § 24 Übergangsvorschriften
- § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 Anlage 1
- Anlage 2 Anlage 2
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
29.02.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 29.02.2024
GV. NRW. S. 141
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).