Gesetze / Landesrecht Bayern / ZustVVerk · GVBl. S. 1025
Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen BayRS 9210-2-I/B
34 Normen · Ausgangsfassung vom 22.12.1998 · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 3 — Zuständigkeit der Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte | 1 |
| § 5 — Zuständigkeit der Gemeinden | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Zuständigkeit der Regierungen
- § 1a Zuständigkeit der Landesbaudirektion
- § 2 Zuständigkeit der Regierungen
- § 3 Zuständigkeit der Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte
- § 4 Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken
- § 5 Zuständigkeit der Gemeinden
- § 6 Übertragung von Befugnissen der obersten Landesstraßenbaubehörde
- § 7 Zuständigkeit der Regierungen
- § 8 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
- § 9 Zuständigkeit der Gemeinden
- § 10 Zuständigkeit der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr
- § 11 Zuständigkeit der Schulen
- § 12 Zuständigkeit der Augenoptiker-Innungen
- § 13 Zuständigkeit der Regierungen
- § 14 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
- § 15 Zuständigkeit der Gemeinden und sonstiger Stellen
- § 16 Zuständigkeiten der Regierungen
- § 17 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
- § 18 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
- § 19 Zuständigkeit der Regierung der Oberpfalz und der Kreisverwaltungsbehörden
- § 19a Zuständigkeit der Landesbaudirektion
- § 19b Zuständigkeit der Landesbaudirektion
- § 20 Zuständigkeit des Staatsministeriums
- § 21 Zuständigkeit der Regierungen
- § 22 Zuständigkeit der Bergbehörden
- § 23 Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern und der Regierung von Mittelfranken
- § 24 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
- § 25 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
- § 26 Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern und der Regierung von Mittelfranken im Luftrecht einschließlich des Luftsicherheitsrechts
- § 27 Zuständigkeit der Regierungen und der Kreisverwaltungsbehörden
- § 28 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
- § 29 Sonstige Zuständigkeiten
- § 30 Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Planungsverfahrens für Magnetschwebebahnen
- § 31 Inkrafttreten
- Volltext
- Anlage Anlage zu § 15 Abs. 1
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
26.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 36 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.