Gesetze / Landesrecht Bayern / ZustVVerk · GVBl. S. 1025

Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen BayRS 9210-2-I/B

34 Normen · Ausgangsfassung vom 22.12.1998 · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zuständigkeit der Regierungen
  3. § 1a Zuständigkeit der Landesbaudirektion
  4. § 2 Zuständigkeit der Regierungen
  5. § 3 Zuständigkeit der Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte
  6. § 4 Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken
  7. § 5 Zuständigkeit der Gemeinden
  8. § 6 Übertragung von Befugnissen der obersten Landesstraßenbaubehörde
  9. § 7 Zuständigkeit der Regierungen
  10. § 8 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
  11. § 9 Zuständigkeit der Gemeinden
  12. § 10 Zuständigkeit der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr
  13. § 11 Zuständigkeit der Schulen
  14. § 12 Zuständigkeit der Augenoptiker-Innungen
  15. § 13 Zuständigkeit der Regierungen
  16. § 14 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
  17. § 15 Zuständigkeit der Gemeinden und sonstiger Stellen
  18. § 16 Zuständigkeiten der Regierungen
  19. § 17 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
  20. § 18 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
  21. § 19 Zuständigkeit der Regierung der Oberpfalz und der Kreisverwaltungsbehörden
  22. § 19a Zuständigkeit der Landesbaudirektion
  23. § 19b Zuständigkeit der Landesbaudirektion
  24. § 20 Zuständigkeit des Staatsministeriums
  25. § 21 Zuständigkeit der Regierungen
  26. § 22 Zuständigkeit der Bergbehörden
  27. § 23 Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern und der Regierung von Mittelfranken
  28. § 24 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
  29. § 25 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
  30. § 26 Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern und der Regierung von Mittelfranken im Luftrecht einschließlich des Luftsicherheitsrechts
  31. § 27 Zuständigkeit der Regierungen und der Kreisverwaltungsbehörden
  32. § 28 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
  33. § 29 Sonstige Zuständigkeiten
  34. § 30 Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Planungsverfahrens für Magnetschwebebahnen
  35. § 31 Inkrafttreten
  36. Volltext
  37. Anlage Anlage zu § 15 Abs. 1

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    26.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 36 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.