Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen BayRS 9210-2-I/B
ZustVVerk§ 19b Zuständigkeit der Landesbaudirektion
Stand: 25.08.2026
Die Landesbaudirektion Bayern ist nach Landesrecht zuständige Behörde im Sinne des § 1 Abs. 2 StVFernLV.