Gesetze / Landesrecht Sachsen / UAusschG · SächsGVBl. 1991 Nr. 3, S. 29, Fsn-Nr. 110-2
Gesetz über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages
26 Normen · Ausgangsfassung vom 12.02.1991 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 6a — Einberufung der Sitzungen | 1 |
| § 11 — Ordnungsgewalt | 1 |
| § 13 — Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme | 1 |
| § 18 — Vereidigung | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Aufgabe und Zulässigkeit
- § 2 Antragsrecht und Einsetzung
- § 3 Gegenstand
- § 4 Zusammensetzung
- § 5 Ausscheiden von Ausschußmitgliedern
- § 6 Vorsitz
- § 6a Einberufung der Sitzungen
- § 7 Beschlußfähigkeit, Beschlußfassung
- § 8 Öffentlichkeit der Sitzungen
- § 9 Mitteilungen über Sitzungen und Unterlagen
- § 10 Teilnahme von Mitgliedern der Regierung
- § 11 Ordnungsgewalt
- § 12 Niederschriften
- § 13 Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme
- § 14 Aktenvorlage, Auskunftserteilung, Aussagegenehmigung
- § 15 Zutrittsrecht
- § 16 Zwangsmittel bei der Beweiserhebung
- § 17 Zeugnisverweigerung
- § 18 Vereidigung
- § 19 Rechtsstellung des Betroffenen
- § 20 Ersuchen um Rechtshilfe
- § 21 Verlesen von Protokollen und Schriftstücken
- § 22 Aussetzung und Einstellung des Verfahrens
- § 23 Bericht
- § 24 Kosten und Auslagen
- § 25 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
12.03.2009 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. März 2009 (SächsGVBl. S. 102)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.