Gesetze / Tierzuchtdurchführungsverordnung
TierZDVInhaltsübersicht
Stand: 22.07.2021
Kapitel 1Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2Zuchtverbände,
Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme
Kapitel 3Gewinnung, Behandlung,
Lagerung, Abgabe und Verwendung
von Samen, Eizellen und Embryonen von ZuchttierenAbschnitt 1Künstliche Besamung
Abschnitt 2Tierzüchterische Bestimmungen
für die künstliche Besamung
Abschnitt 3Embryotransfer
Abschnitt 4Bestimmungen zum Datenzugang
Kapitel 4Lehrgänge nach dem TierzuchtgesetzAbschnitt 1Ausbildungsstätten
Abschnitt 2Lehrgänge über künstliche BesamungUnterabschnitt 1Lehrgänge für BesamungsbeauftragteUnterabschnitt 2Kurzlehrgänge über EigenbestandsbesamungAbschnitt 3Lehrgänge über EmbryotransferKapitel 5Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
| § 1 | Begriffsbestimmungen |
Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme
| § 2 | Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person |
| § 3 | Genehmigung von Zuchtprogrammen für reinrassige Zuchttiere |
| § 4 | Genehmigung von Zuchtprogrammen für Hybridzuchtschweine |
| § 5 | Kennzeichnung und Identifizierung von Zuchttieren |
| § 6 | Eintragungsbestätigungen für Vorbuchtiere und Tierzuchtbescheinigungen |
| § 7 | Pferdesportliche Veranstaltungen |
| § 8 | Zuchtprogramme zur Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder einer ernsthaft vom Aussterben bedrohten einheimischen Rasse |
| § 9 | Aufstiegsregelungen bei gefährdeten Rassen und robusten Schafrassen |
Lagerung, Abgabe und Verwendung
von Samen, Eizellen und Embryonen von ZuchttierenAbschnitt 1Künstliche Besamung
| § 10 | Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation |
| § 11 | Anforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation |
| § 12 | Kennzeichnungsnummer der nationalen Besamungsstation |
| § 13 | Kennzeichnung von Samen |
| § 14 | Aufzeichnungen über Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen, Samenbegleitschein |
| § 15 | Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen |
für die künstliche Besamung
| § 16 | Prüfeinsatz |
| § 17 | Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit |
| § 18 | Anforderungen an den Betrieb einer Embryo-Entnahme- oder ‑Erzeugungseinheit |
| § 19 | Kennzeichnungsnummer der nationalen Embryo-Entnahmeeinheit |
| § 20 | Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen |
| § 21 | Aufzeichnungen über Erzeugung, Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen, Embryobegleitschein |
| § 22 | Aufzeichnungen über die Verwendung von Embryonen |
| § 23 | Zugang zu Daten aus Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung |
| § 24 | Anforderungen an Ausbildungsstätten |
| Anlage 1 (zu den §§ 10 und 11) | Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation |
| Anlage 2 (zu § 11 Satz 1 Nummer 5 bis 7 und 11) | Vorgeschriebene Voraussetzungen und Überprüfungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung und zum Natursprung vorgesehen sind |
| Anlage 2a (zu § 11 Satz 1 Nummer 7a) | Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind |
| Anlage 3 (zu § 17) | Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit |