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# Inhaltsübersicht TierZDV

Tierzuchtdurchführungsverordnung  
Stand: 22.07.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Kapitel 1Allgemeine Bestimmungen

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§ 1	Begriffsbestimmungen
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Kapitel 2Zuchtverbände, Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme

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§ 2	Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person
§ 3	Genehmigung von Zuchtprogrammen für reinrassige Zuchttiere
§ 4	Genehmigung von Zuchtprogrammen für Hybridzuchtschweine
§ 5	Kennzeichnung und Identifizierung von Zuchttieren
§ 6	Eintragungsbestätigungen für Vorbuchtiere und Tierzuchtbescheinigungen
§ 7	Pferdesportliche Veranstaltungen
§ 8	Zuchtprogramme zur Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder einer ernsthaft vom Aussterben bedrohten einheimischen Rasse
§ 9	Aufstiegsregelungen bei gefährdeten Rassen und robusten Schafrassen
```

Kapitel 3Gewinnung, Behandlung, Lagerung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von ZuchttierenAbschnitt 1Künstliche Besamung

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§ 10	Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
§ 11	Anforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation
§ 12	Kennzeichnungsnummer der nationalen Besamungsstation
§ 13	Kennzeichnung von Samen
§ 14	Aufzeichnungen über Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen, Samenbegleitschein
§ 15	Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen
```

Abschnitt 2Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung

```
§ 16	Prüfeinsatz
```

Abschnitt 3Embryotransfer

```
§ 17	Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
§ 18	Anforderungen an den Betrieb einer Embryo-Entnahme- oder ‑Erzeugungseinheit
§ 19	Kennzeichnungsnummer der nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
§ 20	Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen
§ 21	Aufzeichnungen über Erzeugung, Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen, Embryobegleitschein
§ 22	Aufzeichnungen über die Verwendung von Embryonen
```

Abschnitt 4Bestimmungen zum Datenzugang

```
§ 23	Zugang zu Daten aus Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
```

Kapitel 4Lehrgänge nach dem TierzuchtgesetzAbschnitt 1Ausbildungsstätten

```
§ 24	Anforderungen an Ausbildungsstätten
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Abschnitt 2Lehrgänge über künstliche BesamungUnterabschnitt 1Lehrgänge für Besamungsbeauftragte

```
§ 25	Zulassungsvoraussetzungen
§ 26	Lehrinhalte
§ 27	Abschlussprüfung
```

Unterabschnitt 2Kurzlehrgänge über Eigenbestandsbesamung

```
§ 28	Zulassungsvoraussetzungen
§ 29	Lehrinhalte
§ 30	Abschlussprüfung
```

Abschnitt 3Lehrgänge über Embryotransfer

```
§ 31	Zulassungsvoraussetzungen
§ 32	Lehrinhalte
§ 33	Abschlussprüfung
```

Kapitel 5Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften

```
§ 34	Ordnungswidrigkeiten
§ 35	Übergangsvorschriften
§ 36	Inkrafttreten, Außerkrafttreten
```

```
Anlage 1 (zu den §§ 10 und 11)	Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
Anlage 2 (zu § 11 Satz 1 Nummer 5 bis 7 und 11)	Vorgeschriebene Voraussetzungen und Überprüfungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung und zum Natursprung vorgesehen sind
Anlage 2a (zu § 11 Satz 1 Nummer 7a)	Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind
Anlage 3 (zu § 17)	Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht TierZDV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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