Gesetze / Tierzuchtdurchführungsverordnung
TierZDV§ 28 Zulassungsvoraussetzungen
Stand: 22.07.2021
An einem Kurzlehrgang über Eigenbestandsbesamung darf nur teilnehmen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Gesetze / Tierzuchtdurchführungsverordnung
TierZDVStand: 22.07.2021
An einem Kurzlehrgang über Eigenbestandsbesamung darf nur teilnehmen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.