Gesetze / TEHG · BGBl. I 2025, Nr. 70

Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen

56 Normen · ausgefertigt 27.02.2025 · 200 zitierende Entscheidungen · Änderungen

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1Zweck des Gesetzes
  4. § 2Anwendungsbereich
  5. § 3Begriffsbestimmungen
  6. Abschnitt 2 · Grundpflichten
  7. § 4Emissionsgenehmigung
  8. § 5Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht
  9. § 6Überwachungsplan
  10. § 7Abgabeverpflichtung
  11. Abschnitt 3 · Gemeinsame Vorschriften
  12. § 8Gültigkeit und Übertragung von Berechtigungen und Emissionszertifikaten
  13. § 9Emissionshandelsregister
  14. § 10Versteigerung
  15. § 11Zuständigkeiten; Beleihung
  16. § 12Überwachung
  17. § 13Datenübermittlung
  18. § 14Prüfstellen
  19. § 15Formvorschriften; elektronische Kommunikation
  20. § 16Änderung der Identität oder Rechtsform
  21. § 17Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
  22. § 18Verordnungsermächtigungen
  23. Abschnitt 4 · Besondere Vorschriften
  24. Unterabschnitt 1 · Anlagen
  25. § 19Regelungen zum Anwendungsbereich bei Anlagen
  26. § 20Emissionsgenehmigung für Anlagen
  27. § 21Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen für Anlagen
  28. § 22Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für Anlagen; Anpassung des Überwachungsplans
  29. § 23Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber
  30. § 24Ausgabe von Berechtigungen an Anlagenbetreiber
  31. § 25Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen
  32. § 26Pflichtenfreistellung für Betreiber von Anlagen mit überwiegendem Biomasseeinsatz
  33. § 27Einheitliche Anlage eines Anlagenbetreibers
  34. § 28Verordnungsermächtigungen für den Bereich Anlagen
  35. Unterabschnitt 2 · Luftverkehr
  36. § 29Regelungen zum Anwendungsbereich im Luftverkehr
  37. § 30Berichterstattung über die im Luftverkehr auftretenden Nicht-CO2-Effekte
  38. § 31Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan, die Berichterstattung und die Abgabe von Berechtigungen für Luftverkehrstätigkeiten
  39. § 32Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber
  40. § 33Überwachung, Berichterstattung, Prüfung und Kompensation nach CORSIA
  41. § 34Veröffentlichung von Daten
  42. § 35Verordnungsermächtigungen für den Bereich Luftverkehr
  43. Unterabschnitt 3 · Seeverkehr
  44. § 36Ergänzende Regelungen zum Anwendungsbereich und zur Zuständigkeit
  45. § 37Berichterstattung und Abgabe von Berechtigungen für Schifffahrtsunternehmen
  46. § 38Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für Seeverkehrstätigkeiten
  47. § 39Kostenerstattungsanspruch des Schifffahrtsunternehmens
  48. § 40Verordnungsermächtigungen für den Bereich Seeverkehr
  49. Unterabschnitt 4 · Brennstoffemissionshandel
  50. § 41Emissionsgenehmigung für Verantwortliche
  51. § 42Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für den Brennstoffemissionshandel; Anpassung des Überwachungsplans
  52. § 43Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen; sonstige Berichts- und Nachweispflichten; Verifizierung
  53. § 44Verordnungsermächtigungen für den Bereich Brennstoffemissionshandel
  54. Abschnitt 5 · Sanktionen
  55. § 45Durchsetzung der Berichtspflicht
  56. § 46Durchsetzung der Abgabepflicht
  57. § 47Ausweisungs- und Festhalteanordnung gegen Schifffahrtsunternehmen
  58. § 48Maßnahmen gegen Luftfahrzeugbetreiber
  59. § 49Bußgeldvorschriften
  60. Abschnitt 6 · Übergangs- und Sonderregelungen
  61. § 50Allgemeine Übergangsregelung für Anlagenbetreiber
  62. § 51Übergangsregelung für die Zuteilung kostenloser Berechtigungen an Anlagenbetreiber
  63. § 52Sonderregelung für Abfallverbrennungsanlagen
  64. § 53Übergangsregelung für die Anwendung der Pflichtenfreistellung nach § 26
  65. § 54Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber
  66. § 55Übergangsregelung für Seeverkehrstätigkeiten
  67. § 56Übergangsregelung für den Brennstoffemissionshandel bei außergewöhnlichen Marktentwicklungen
  68. Anhang(zu den §§ 2 bis 4, 13, 19, 21, 27, 28, 33, 37, 41 bis 44, 50, 52 und 55) Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase