Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 242 Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund5 Entscheidungen

Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.

§ 241a § 243