§ 242 Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
- BGH, 17.11.2000 – 3 StR 389/00Zitiert von 2
- BVerfG, 07.12.1999 – 2 BvR 1533/94Strafrechtliche Rehabilitierung eines von einem DDR-Militärgericht wegen Fahnenfluchts VerurteiltenZitiert von 20
- BGH, 11.02.2026 – 2 StR 430/25
- BGH, 15.08.2001 – 3 StR 187/01Zitiert von 1
- OLG Hamm, 14.07.2005 – 2 Ss 172/05Zitiert von 2
5 Entscheidungen zu § 242 StPO →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.