§ 240 Fragerecht
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/240#abs-1 (1) Der Vorsitzende hat den beisitzenden Richtern auf Verlangen zu gestatten, Fragen an den Angeklagten, die Zeugen und die Sachverständigen zu stellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/240#abs-2 (2) Dasselbe hat der Vorsitzende der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten und dem Verteidiger sowie den Schöffen zu gestatten. Die unmittelbare Befragung eines Angeklagten durch einen Mitangeklagten ist unzulässig.
Wird zitiert von 133 Entscheidungen zu § 240 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 12.11.1968 – 1 StR 358/68
- VG Stuttgart, 03.07.2015 – 7 K 806/14Zitiert von 1
- Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 16.11.2011 – P.St. 2323
- AG Freiburg im Breisgau, 21.11.2022 – 24 Cs 450 Js 18098/22
- BVerfG, 26.05.1981 – 2 BvR 215/81Strafbarkeit einer geheimdienstlichen Agententätigkeit; Urteilsfeststellungen aufgrund der verlesenen Bekundung eines nur schriftlich befragten "unerreichbaren" Zeugen; "Zeugen vom Hörensagen"Zitiert von 67
- BGH, 29.11.2011 – 3 StR 281/11Befugnisse des Amtsanwalts: Wahrnehmung der Rechte der Staatsanwaltschaft durch einen Amtsanwalt vor dem LandgerichtZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 22.04.2026 – 5 StR 102/26Sexueller Übergriff: Anforderungen an die Kundgabe des entgegenstehenden Willens im Sinne des § 177 Abs. 1 StGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 10.12.2025 – 1 StR 505/25Notwendigkeit der Angabe der Einlassung eines Einziehungsbeteiligten in den Urteilsgründen
- BGH, 03.07.2024 – 4 StR 64/24Strafverfahren: Zulässigkeit der Rüge der Verletzung von ErörterungsrechtenZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 240 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.