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§ 242 StPO — Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen

Strafprozeßordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.