Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsSparkWVO · SächsGVBl. 1994 Nr. 52, S. 1525, Fsn-Nr. 62-4.1

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsräten der Sparkassen

33 Normen · ausgefertigt 05.08.1994 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Wahlberechtigung
  3. § 2 Wählbarkeit
  4. § 3 Wahlvorstand
  5. § 4 Bekanntmachungen des Wahlvorstands
  6. § 5 Ort und Zeit der Wahl
  7. § 6 Wählerverzeichnis
  8. § 7 Wahlausschreiben
  9. § 8 Wahlvorschläge
  10. § 9 Beschlußfassung über die Wahlvorschläge
  11. § 10 Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge bei Verhältniswahl
  12. § 11 Öffentliche Bekanntmachung bei Mehrheitswahl
  13. § 12 Ausübung des Wahlrechts
  14. § 13 Stimmzettel und Wahlumschläge
  15. § 14 Wahlhandlung
  16. § 15 Briefwahl
  17. § 16 Feststellung des Wahlergebnisses
  18. § 17 Ungültige Stimmzettel
  19. § 18 Ungültige Stimmen
  20. § 19 Streichung überzähliger Stimmen
  21. § 20 Verteilung der Sitze
  22. § 21 Sitzungsniederschriften und Wahlniederschrift
  23. § 22 Mitteilung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
  24. § 23 Aufbewahrung und Vernichtung der Wahlunterlagen
  25. § 24 Abschluß des Wahlverfahrens
  26. § 25 Neubildung
  27. § 26 Aufnahme
  28. § 27 Wahlen bei neuerrichteten Sparkassen
  29. § 27a Nachwahl bei Erhöhung der Zahl der Verwaltungsratsmitglieder
  30. § 28 Fristen
  31. § 29 (aufgehoben)
  32. § 30 (aufgehoben)
  33. § 31 Erstmalige Anwendung
  34. § 32 Inkrafttreten