Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsräten der Sparkassen
SächsSparkWVO§ 32 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Staatsministers der Finanzen zur Bestätigung der Anordnung über die Wahlordnung für die Wahl von Dienstkräften der Sparkasse in den Verwaltungsrat vom 29. August 1990 in der Fassung vom 18. Juni 1991 (SächsGVBl. S. 197) außer Kraft. § 29 Abs. 1 bleibt unberührt.
Dresden, den 5. August 1994
Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt