Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsräten der Sparkassen
SächsSparkWVOEingangsformel
Stand: 26.08.2026
Aufgrund von § 11 Abs. 4 des Sparkassengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsSparkG) vom 7. Dezember 1993 (SächsGVBl. S. 1149) wird im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern verordnet: