Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsRiGWahlVO · SächsGVBl. 2011 Nr. 9, S. 360, Fsn-Nr. 301-1.7/3

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zu den Wahlen nach dem Richtergesetz des Freistaates Sachsen

20 Normen · ausgefertigt 16.08.2011 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Bekanntmachungen
  4. § 3 Bildung der Wahlvorstände
  5. § 4 Einigung auf den Wahltag
  6. § 5 Erlass der Wahlausschreiben
  7. § 6 Erstellung der Wählerlisten
  8. § 7 Einspruch gegen eine Wählerliste
  9. § 8 Entgegennahme der Wahlvorschläge
  10. § 9 Erstellung des Gesamtwahlvorschlags
  11. § 10 Gestaltung der Stimmzettel
  12. § 11 Stimmabgabe
  13. § 12 Briefwahl
  14. § 12a Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
  15. § 13 Ungültige Stimmen
  16. § 14 Auszählung
  17. § 15 Anfertigung der Wahlniederschriften
  18. § 16 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
  19. § 17 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
  20. § 18 Außerordentliche Wahlen
  21. § 19 Inkrafttreten und Außerkrafttreten