Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Richtergesetzwahlverordnung
SächsRiGWahlVO§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 26.08.2026
Die Wahlen zu den Richterräten, den Präsidialräten und dem Landesrichterrat sowie zu den Staatsanwaltsräten, dem Hauptstaatsanwaltsrat und dem Landesstaatsanwaltsrat (Vertretungen) werden nach dieser Verordnung durchgeführt.