Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Richtergesetzwahlverordnung
SächsRiGWahlVO§ 19 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zu den Wahlen nach dem Richtergesetz des Freistaates Sachsen (SächsRiGWahlVO) vom 15. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 229) außer Kraft.
Dresden, den 16. August 2011
Der Staatsminister der Justiz und für Europa
Dr. Jürgen Martens