Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Richtergesetzwahlverordnung

SächsRiGWahlVO

§ 19 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zu den Wahlen nach dem Richtergesetz des Freistaates Sachsen (SächsRiGWahlVO) vom 15. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 229) außer Kraft.

Dresden, den 16. August 2011

Der Staatsminister der Justiz und für Europa

Dr. Jürgen Martens

§ 18