§ 25 Sonstige Geschäfte auf dem Gebiet der Familiensachen
Stand: 10.06.2019
Folgende weitere Geschäfte in Familiensachen einschließlich der entsprechenden Lebenspartnerschaftssachen werden dem Rechtspfleger übertragen:
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 25 RPflG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 01.03.2017 – XII ZB 2/16Familiensache: Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren bei ObhutswechselZitiert von 3
- OLG Frankfurt am Main, 11.11.2019 – 4 WF 125/19Zitiert von 3
- OLG Brandenburg, 01.09.2016 – 13 UF 59/16
- OLG Brandenburg, 15.03.2016 – 13 WF 268/15
- OLG Thüringen, 14.02.2013 – 2 WF 642/12Zitiert von 3
- OLG Köln, 29.05.2012 – 4 UF 78/12Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- KG, 12.07.2010 – 16 UF 79/10Zitiert von 3
- OVG NRW, 06.10.2004 – 1 A 650/02Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25 RPflG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 25 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2573)
BGBl. 2018 I S. 2573
BGBl. 2018 I S. 2573 Gesetzgebungsmaterialien
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.