Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 231 Unterhaltssachen
Stand: 01.07.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/231#abs-1 (1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die
betreffen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/231#abs-2 (2) Unterhaltssachen sind auch Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des Bundeskindergeldgesetzes und § 64 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes. Die §§ 235 bis 245 sind nicht anzuwenden.
Wird zitiert von 137 Entscheidungen zu § 231 FamFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Koblenz, 10.08.2022 – 9 WF 439/22
- OLG Brandenburg, 01.09.2016 – 13 UF 59/16
- OLG Köln, 30.01.2012 – 25 UF 250/11Zitiert von 1
- AG Geilenkirchen, 22.12.2022 – 11 F 175/22
- OLG Karlsruhe, 14.01.2026 – 18 WF 108/23
- KG, 30.07.2025 – 16 UF 84/25
Zuletzt entschieden
- BGH, 10.06.2026 – XII ZB 50/25Beistandschaft und Postulationsfähigkeit des örtlich zuständigen Jugendamts
- OLG Frankfurt am Main, 02.04.2026 – 6 UF 69/26
- AG Frankenthal (Pfalz), 07.10.2025 – 71 F 113/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 231 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.07.2024 in Kraft
§ 231 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Juni 2024 (BGBl. I Nr. 212)
BGBl. 2024 I Nr. 212
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.