Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 112 Familienstreitsachen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 384
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Naumburg, 14.06.2013 – 4 WF 57/13Zitiert von 1
- OLG Koblenz, 12.03.2020 – 9 WF 757/19
- OLG Koblenz, 10.08.2022 – 9 WF 439/22
- BGH, 28.01.2026 – XII ZB 108/25Mitwirkung an der Mitteilung über die Überlassung der Ehewohnung; Wiedereinsetzung bei anwaltlicher Verhinderung
- BGH, 23.09.2020 – XII ZB 94/20Verfahrenskostenhilfegesuch des Kindes in einem Verfahren auf Abänderung von Kindesunterhalt: Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist bei überraschender Ablehnung wegen fehlender BedürftigkeitZitiert von 5
- BGH, 05.07.2017 – XII ZB 463/16Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der mitgeteilten Tatsachen durch anwaltliche VersicherungZitiert von 26
Zuletzt entschieden
- BGH, 01.07.2026 – XII ZB 160/26
- BGH, 10.06.2026 – XII ZB 50/25
- BGH, 20.05.2026 – XII ZB 84/26Zulässigkeit einer Beschwerde gegen im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ergangenen Festsetzungsbeschluss
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 112 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Familienstreitsachen sind folgende Familiensachen:
1.
Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 8 und 9,
2.
Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 10 sowie
3.
sonstige Familiensachen nach § 266 Abs. 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 2.