Gesetze / Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
OWiG§ 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/56#abs-1 (1) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/56#abs-2 (2) Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt. Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht sofort zahlen kann oder wenn es höher ist als zehn Euro.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/56#abs-3 (3) Über die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1, die Höhe des Verwarnungsgeldes und die Zahlung oder die etwa bestimmte Zahlungsfrist wird eine Bescheinigung erteilt. Kosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/56#abs-4 (4) Ist die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam, so kann die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden, unter denen die Verwarnung erteilt worden ist.
Wird zitiert von 41 Entscheidungen zu § 56 OWiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 17.05.1956 – 1 StR 444/55
- BGH, 26.03.1954 – 1 StR 23/54
- BGH, 22.03.1963 – 2 StR 175/62
- AG Büdingen, 08.02.2024 – 60 OWi 18/24
- FG Düsseldorf, 04.11.2016 – 1 K 2470/14 LZitiert von 1
- BGH, 11.07.1956 – 1 StR 306/55Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 16.07.2026 – 13 K 2956/22Holzhandelssicherungsgesetz: Fehlen einer Ermächtigungsgrundlage für einen feststellenden Verwaltungsakt über EUTR-Verstöße Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VGH Bayern, 29.11.2024 – 8 CS 24.1462Erfolglose Beschwerde gegen die befristete Teileinziehung einer Straße zur probeweisen Einrichtung einer Fußgängerzone Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 7
- LAG Baden-Württemberg, 20.03.2024 – 10 Sa 58/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 56 OWiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 56 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2571)
BGBl. 2018 I S. 2571
BGBl. 2018 I S. 2571 Gesetzgebungsmaterialien
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28.08.2013 Ausfertigung
§ 56 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I 3313)
BGBl. 2013 I S. 3313
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13.12.2001 Ausfertigung
§ 56 geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I 3574)
BGBl. 2001 I S. 3574
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26.01.1998 Ausfertigung
§ 56 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I 156, 340; 1999 I 1237)
BGBl. 1998 I S. 156
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