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Artikel 24 · BT-Drs. 14/6371 · S. 18

Zu Artikel 24 (Änderung des Gesetzes über Ord-

Zu Artikel 24 (Änderung des Gesetzes über Ord-
nungswidrigkeiten)
Artikel 24 enthält die einzelnen Umstellungen der im Ge-
setz über Ordnungswidrigkeiten auf Deutsche Mark lauten-
den Wertangaben auf Euro.
Die Umstellung erfolgt grundsätzlich im Verhältnis zwei
Deutsche Mark zu einem Euro, um weiterhin runde Signal-
beträge zu erhalten, die sich zugleich möglichst nah an dem
genauen Umrechnungskurs orientieren.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 19 – Drucksache 14/6371
Der einzige Betrag außerhalb der Kostenregelungen, bei
dem von diesem Standard abgewichen werden soll, ist der
in § 56 Abs. 1 Satz 1 OWiG enthaltene Höchstbetrag für ein
Verwarnungsgeld, der derzeit 75 DM beträgt. Um weiterhin
unter der Schwelle für die Eintragung im Verkehrszentralre-
gister zu bleiben (diese liegt nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG
derzeit bei 80 DM, künftig also bei 40 Euro; s. dazu unten
zu Artikel 26) und gleichzeitig keinen „krummen“ Betrag
zu erlangen, soll hier der Höchstbetrag auf 35 Euro festge-
setzt werden.
Bei den Kostenregelungen in § 107 OWiG erfolgt die Um-
stellung in Anlehnung an die Umstellungen im Gerichtskos-
tengesetz und in anderen kostenrechtlichen Regelungen
(Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts und der Steuerbe-
ratergebührenverordnung auf Euro – KostREuroUG, Be-
schluss des Deutschen Bundestages in Bundesratsdruck-
sache 62/01; Materialien: Bundesratsdrucksache 493/00,
Bundestagsdrucksachen 14/4222, 14/4908). Dort wird eine
möglichst genaue Anknüpfung an den exakten Umrech-
nungskurs sowie ein bereichsinterner Ausgleich von durch
Rundungen entstehenden Abweichungen davon vorgenom-
men. Dies führt in § 107 Abs. 1 Satz 3 OWiG zu einem Ge-
bührenrahmen von 12,50 bis 6 500 Euro (Anlehnung an die
für Nummer 7110 des Gerichtskostenverzeichnisses vorge-
sehene Umstell

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.246 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/6371, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 69.569–71.815 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert a49ba5f253d3244c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP