Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 24 · BT-Drs. 14/6371 · S. 18
Zu Artikel 24 (Änderung des Gesetzes über Ord-
Zu Artikel 24 (Änderung des Gesetzes über Ord- nungswidrigkeiten) Artikel 24 enthält die einzelnen Umstellungen der im Ge- setz über Ordnungswidrigkeiten auf Deutsche Mark lauten- den Wertangaben auf Euro. Die Umstellung erfolgt grundsätzlich im Verhältnis zwei Deutsche Mark zu einem Euro, um weiterhin runde Signal- beträge zu erhalten, die sich zugleich möglichst nah an dem genauen Umrechnungskurs orientieren. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 19 – Drucksache 14/6371 Der einzige Betrag außerhalb der Kostenregelungen, bei dem von diesem Standard abgewichen werden soll, ist der in § 56 Abs. 1 Satz 1 OWiG enthaltene Höchstbetrag für ein Verwarnungsgeld, der derzeit 75 DM beträgt. Um weiterhin unter der Schwelle für die Eintragung im Verkehrszentralre- gister zu bleiben (diese liegt nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG derzeit bei 80 DM, künftig also bei 40 Euro; s. dazu unten zu Artikel 26) und gleichzeitig keinen „krummen“ Betrag zu erlangen, soll hier der Höchstbetrag auf 35 Euro festge- setzt werden. Bei den Kostenregelungen in § 107 OWiG erfolgt die Um- stellung in Anlehnung an die Umstellungen im Gerichtskos- tengesetz und in anderen kostenrechtlichen Regelungen (Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts und der Steuerbe- ratergebührenverordnung auf Euro – KostREuroUG, Be- schluss des Deutschen Bundestages in Bundesratsdruck- sache 62/01; Materialien: Bundesratsdrucksache 493/00, Bundestagsdrucksachen 14/4222, 14/4908). Dort wird eine möglichst genaue Anknüpfung an den exakten Umrech- nungskurs sowie ein bereichsinterner Ausgleich von durch Rundungen entstehenden Abweichungen davon vorgenom- men. Dies führt in § 107 Abs. 1 Satz 3 OWiG zu einem Ge- bührenrahmen von 12,50 bis 6 500 Euro (Anlehnung an die für Nummer 7110 des Gerichtskostenverzeichnisses vorge- sehene Umstell
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.246 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 14/6371 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 14/6371, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 69.569–71.815 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert a49ba5f253d3244c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP