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Artikel 3 · BT-Drs. 19/4467 · S. 25

Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten)

Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten)
Es handelt sich um die Berichtigung eines im Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur
weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) enthaltenen Fehlers,
zu deren näherer Begründung auf die Begründung zu Artikel 2 Bezug genommen wird. Auch § 110a Absatz 3 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten enthält eine nicht erforderliche Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung
über das Verfahren bei der Akteneinsicht.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4467, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 91.196–91.739 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9afbc9ee46f5d9e3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP