Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 401
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren (APO-Desinf.)
19 Normen · Ausgangsfassung vom 14.04.2015 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Aufgaben
- § 2 Zuständigkeit
- § 3 Ausbildungsstätten
- § 4 Dauer und Gestaltung der Lehrgänge
- § 5 Zulassungsvoraussetzungen
- § 6 Zulassung
- § 7 Zulassung zur Prüfung
- § 8 Prüfungsausschuss
- § 9 Einteilung der Prüfung
- § 10 Praktische und mündliche Prüfung
- § 11 Prüfungsnoten
- § 12 Gesamtergebnis, Prüfungsergebnis
- § 13 Erkrankung, Rücktritt, Versäumnisfolgen
- § 14 Täuschung
- § 15 Wiederholung der Prüfung
- § 16 Fortbildung
- § 17 Gebühren
- § 18 Gleichwertige Ausbildungen, zuständige Behörde
- § 19 Inkrafttreten
- Anlage 1 Anlage 1
- Anlage 2 Anlage 2
- Anlage 3 Anlage 3
- Anlage 4 Anlage 4
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 67
GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).