Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 401

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren (APO-Desinf.)

19 Normen · Ausgangsfassung vom 14.04.2015 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Aufgaben
  3. § 2 Zuständigkeit
  4. § 3 Ausbildungsstätten
  5. § 4 Dauer und Gestaltung der Lehrgänge
  6. § 5 Zulassungsvoraussetzungen
  7. § 6 Zulassung
  8. § 7 Zulassung zur Prüfung
  9. § 8 Prüfungsausschuss
  10. § 9 Einteilung der Prüfung
  11. § 10 Praktische und mündliche Prüfung
  12. § 11 Prüfungsnoten
  13. § 12 Gesamtergebnis, Prüfungsergebnis
  14. § 13 Erkrankung, Rücktritt, Versäumnisfolgen
  15. § 14 Täuschung
  16. § 15 Wiederholung der Prüfung
  17. § 16 Fortbildung
  18. § 17 Gebühren
  19. § 18 Gleichwertige Ausbildungen, zuständige Behörde
  20. § 19 Inkrafttreten
  21. Anlage 1 Anlage 1
  22. Anlage 2 Anlage 2
  23. Anlage 3 Anlage 3
  24. Anlage 4 Anlage 4

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 67

    GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).