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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren (APO-Desinf.)§ 15 Wiederholung der Prüfung
Stand: 26.08.2026
Hat ein Prüfling die Prüfung nicht bestanden, so kann er sie ohne erneute Teilnahme an einem Lehrgang einmal wiederholen. Das Landesprüfungsamt bestimmt den Prüfungstermin.