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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren (APO-Desinf.)

§ 1 Aufgaben

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Desinfektorinnen und Desinfektoren wirken im Auftrag von Ärztinnen und Ärzten oder anderen befugten Fachpersonen durch Beratung und Durchführung von Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen an der Gesundheitsvorsorge, der Gesundheitshilfe, der Epidemiologie und der Verhütung sowie Bekämpfung von Gesundheitsgefährdungen und Krankheiten mit.

§ 2