Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 332
Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Fachapothekerin/ zum Fachapotheker für Öffentliches Gesundheitswesen
19 Normen · Ausgangsfassung vom 01.03.2000 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Zweck
- § 2 Inhalt der Weiterbildung
- § 3 Voraussetzungen, Dauer und Durchführung der Weiterbildung
- § 4 Weiterbildungsstätten
- § 5 Zeugnisse
- § 6 Urkunde
- § 7 Allgemeines
- § 8 Bildung und Aufgaben des Prüfungsausschusses und des Widerspruchsausschusses
- § 9 Zulassung zur Prüfung
- § 10 Prüfungstermin
- § 11 Erkrankung, Rücktritt, Versäumnis
- § 12 Ergebnis der Prüfung
- § 13 Wiederholung von Prüfungsleistungen
- § 14 Niederschrift
- § 15 Entscheidungen über Rechtsbehelfe
- § 16 Prüfungsfächer
- § 17 Mündliche Prüfung
- § 18 Übergangsregelung
- § 19 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Berichtspflicht
- Anlage 1 Anlage 1
- Anlage 2 Anlage 2
- Anlage 3 Anlage 3
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
30.10.2007 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 30.10.2007, Artikel 16
GV. NRW. S. 482 Quelle (GV. NRW.)
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Historischer Änderungsnachweis
30.04.2005 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 05.04.2005, Artikel 57
GV. NRW. S. 332
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).