Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 332

Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Fachapothekerin/ zum Fachapotheker für Öffentliches Gesundheitswesen

19 Normen · Ausgangsfassung vom 01.03.2000 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Zweck
  3. § 2 Inhalt der Weiterbildung
  4. § 3 Voraussetzungen, Dauer und Durchführung der Weiterbildung
  5. § 4 Weiterbildungsstätten
  6. § 5 Zeugnisse
  7. § 6 Urkunde
  8. § 7 Allgemeines
  9. § 8 Bildung und Aufgaben des Prüfungsausschusses und des Widerspruchsausschusses
  10. § 9 Zulassung zur Prüfung
  11. § 10 Prüfungstermin
  12. § 11 Erkrankung, Rücktritt, Versäumnis
  13. § 12 Ergebnis der Prüfung
  14. § 13 Wiederholung von Prüfungsleistungen
  15. § 14 Niederschrift
  16. § 15 Entscheidungen über Rechtsbehelfe
  17. § 16 Prüfungsfächer
  18. § 17 Mündliche Prüfung
  19. § 18 Übergangsregelung
  20. § 19 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Berichtspflicht
  21. Anlage 1 Anlage 1
  22. Anlage 2 Anlage 2
  23. Anlage 3 Anlage 3

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    30.10.2007 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 30.10.2007, Artikel 16

    GV. NRW. S. 482 Quelle (GV. NRW.)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    30.04.2005 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 05.04.2005, Artikel 57

    GV. NRW. S. 332

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).