Gesetze / Konzessionsvergabeverordnung
KonzVgVInhaltsübersicht
Stand: 24.08.2023
Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen und KommunikationUnterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
Unterabschnitt 2Kommunikation; Bekanntmachungen
Abschnitt 2VergabeverfahrenUnterabschnitt 1Allgemeine VerfahrensvorschriftenUnterabschnitt 2Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Unterabschnitt 3Bekanntmachungen
Unterabschnitt 4Auswahlverfahren und Zuschlag
Abschnitt 3Ausführung der Konzession
Abschnitt 4Übergangs- und Schlussbestimmungen
| § 1 | Gegenstand und Anwendungsbereich |
| § 2 | Berechnung des geschätzten Vertragswerts |
| § 3 | Laufzeit von Konzessionen |
| § 4 | Wahrung der Vertraulichkeit |
| § 5 | Vermeidung von Interessenkonflikten |
| § 6 | Dokumentation und Vergabevermerk |
| § 7 | Grundsätze der Kommunikation |
| § 8 | Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel |
| § 8a | Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms |
| § 9 | Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren |
| § 10 | Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation |
| § 11 | Allgemeine Verwaltungsvorschriften |
| § 15 | Leistungsbeschreibung |
| § 16 | Vergabeunterlagen |
| § 17 | Bereitstellung der Vergabeunterlagen |
| § 18 | Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen |
| § 19 | Konzessionsbekanntmachung; Ex-Ante-Transparenz |
| § 20 | Ausnahmen von der Konzessionsbekanntmachung |
| § 21 | Vergabebekanntmachung, Bekanntmachung über Änderungen einer Konzession |
| § 22 | Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen betreffen |
| § 23 | Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen |
| § 24 | Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften |
| § 25 | Anforderungen an die Auswahl geeigneter Unternehmen; Eignungsleihe |
| § 26 | Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen |
| § 27 | Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten |
| § 28 | Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote |
| § 29 | Prüfung und Aufbewahrung der ungeöffneten Teilnahmeanträge und Angebote |
| § 30 | Unterrichtung der Bewerber oder Bieter |
| § 31 | Zuschlagskriterien |
| § 32 | Aufhebung von Vergabeverfahren |
| § 33 | Vergabe von Unteraufträgen |