Gesetze / Konzessionsvergabeverordnung
KonzVgV§ 11 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Stand: 10.06.2019
Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften über die zu verwendenden elektronischen Mittel (Basisdienste für die elektronische Konzessionsvergabe) sowie über die einzuhaltenden technischen Standards erlassen.