Gesetze / Konzessionsvergabeverordnung
KonzVgV§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 1 KonzVgV →
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- OLG Stuttgart, 06.06.2019 – 2 U 218/18Stromkonzessionsvergabe: Bewertung der Ungefährlichkeit des Betriebs der Verteilanlagen als Unterkriterium der sicheren Versorgung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.