Gesetze / Konzessionsvergabeverordnung

KonzVgV

§ 19 Konzessionsbekanntmachung; Ex-ante-Transparenz

Stand: 24.08.2023

Bund2 Fassungen1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KonzVgV/19#abs-1 (1) Der Konzessionsgeber teilt seine Absicht, eine Konzession zu vergeben, in einer Konzessionsbekanntmachung mit.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KonzVgV/19#abs-2 (2) Die Konzessionsbekanntmachung wird nach den Vorgaben der Spalte 19 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 in Verbindung mit § 8a in der jeweils geltenden Fassung erstellt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KonzVgV/19#abs-3 (3) Der Konzessionsgeber benennt in der Konzessionsbekanntmachung die Vergabekammer, an die sich die Unternehmen zur Nachprüfung geltend gemachter Vergabeverstöße wenden können.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KonzVgV/19#abs-4 (4) Die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfolgt nach den Vorgaben der Spalte 28 in Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 in Verbindung mit § 8a.

§ 18 § 20