§ 10 Beurkundungen im allgemeinen
Stand: 29.12.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KonsG/10#abs-1 (1) Die Konsularbeamten sind befugt, über Tatsachen und Vorgänge, die sie in Ausübung ihres Amts wahrgenommen haben, Niederschriften oder Vermerke aufzunehmen, insbesondere
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KonsG/10#abs-2 (2) Die von einem Konsularbeamten aufgenommenen Urkunden stehen den von einem inländischen Notar aufgenommenen gleich.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KonsG/10#abs-3 (3) Für das Verfahren bei der Beurkundung gelten die Vorschriften des Beurkundungsgesetzes mit folgenden Abweichungen:
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 10 KonsG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 03.04.2012 – 1 W 557/11Zitiert von 2
- BGH, 12.11.2020 – V ZB 148/19Grundbuchsache: Nachweis der Echtheit der Unterschrift des verstorbenen Grundstückseigentümers unter einer transmortalen Vorsorgevollmacht durch Beglaubigung seitens der BetreuungsbehördeZitiert von 3
- BGH, 21.10.2014 – II ZR 330/13Aktiengesellschaft: Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Satzungsbestimmung über einen Hauptversammlungsort im AuslandZitiert von 5
- OLG Karlsruhe, 28.02.2023 – 19 W 122/21 (Wx)
- OLG Hamm, 20.01.2021 – 15 W 68/20Zitiert von 8
- KG, 05.05.2020 – 1 W 165/19Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 KonsG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
10.12.2025 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 10. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 320)
BGBl. 2025 I Nr. 320
-
19.02.2007 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 2 Abs. 7 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I 122)
BGBl. 2007 I S. 122
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.