Gesetze / Personenstandsgesetz
PStG§ 48 Berichtigung auf Anordnung des Gerichts
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PStG/48#abs-1 (1) Außer in den Fällen des § 47 darf ein abgeschlossener Registereintrag nur auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden. Die Anordnung kann auch Fälle des § 47 umfassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PStG/48#abs-2 (2) Den Antrag auf Anordnung der Berichtigung können alle Beteiligten, das Standesamt und die Aufsichtsbehörde stellen. Sie sind vor der Entscheidung zu hören.
Wird zitiert von 259 Entscheidungen zu § 48 PStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- AG Erfurt, 09.04.2024 – UR III 43/22
- AG Münster, 14.04.2021 – 22 III 34/20Zitiert von 9
- OLG Köln, 16.01.2026 – 26 W 14/25Zitiert von 2
- OLG Karlsruhe, 04.09.2024 – 19 W 28/24 (Wx)
- OLG München, 11.12.2024 – 31 Wx 124/24 e
- BGH, 05.07.2023 – XII ZB 155/20Berichtigung eines Geburtenregistereintrags: Flüchtlingseigenschaft eines KindesZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- OLG München, 25.06.2026 – 31 Wx 173/24 ePersonenstandsrecht: Anforderungen an die Berichtigung des Geburtenregisters bei geänderter lateinischer Transliteration eines ausländischen Familiennamens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 13.05.2026 – XII ZB 220/25Leihmutterschaft im Ausland: Anforderungen an Anerkennung ausländischer Urteile über die Elternschaft
- OVG NRW, 05.05.2026 – 6 B 236/26Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 48 PStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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12.04.2019 Ausfertigung
§ 48 geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 12. April 2019 (BGBl. I 496)
BGBl. 2019 I S. 496
BGBl. 2019 I S. 496 Gesetzgebungsmaterialien
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07.05.2013 Ausfertigung
§ 48 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2013 (BGBl. I 1122)
BGBl. 2013 I S. 1122
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.