Gesetze / Musterverfahrensregisterverordnung
MuRegV§ 1 Inhalt und Aufbau des Musterverfahrensregisters
Stand: 20.07.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KlagRegV%202012/1#abs-1 (1) Bekanntmachungen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz sind in den folgenden Rubriken vorzunehmen:
Jede Bekanntmachung muss das Datum ihrer Eintragung in das Musterverfahrensregister enthalten. Die Bekanntmachung eines Musterverfahrensantrags muss dazu das Datum seines Eingangs bei Gericht enthalten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KlagRegV%202012/1#abs-2 (2) Zur vollständigen Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes hat das Musterverfahrensregister Angaben zum Namen oder zur Firma und zur Anschrift sowie zum Namen der gesetzlichen Vertreter und zum Vertretungsverhältnis zu enthalten. Der von dem Musterverfahrensantrag betroffene Emittent von Wertpapieren, Anbieter von sonstigen Vermögensanlagen oder Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes) ist im Musterverfahrensregister mit Namen oder Firma anzugeben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KlagRegV%202012/1#abs-3 (3) Die Feststellungsziele eines Musterverfahrensantrags nach § 4 Absatz 2 Nummer 5 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sind bei seiner Eintragung mindestens einer der folgenden Kategorien zuzuordnen:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KlagRegV%202012/1#abs-4 (4) Das Musterverfahrensregister enthält eine Suchfunktion für die Gerichte, die es ermöglicht, vor der Eintragung eines Musterverfahrensantrags nach § 4 Absatz 1 Satz 1 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes nach bereits eingetragenen, gleichgerichteten Musterverfahrensanträgen (§ 7 Absatz 1 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes) zu suchen. Das Gericht kann den von ihm einzutragenden Musterverfahrensantrag entweder einer Liste gleichgerichteter Musterverfahrensanträge hinzufügen oder als neuen Musterverfahrensantrag eintragen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/KlagRegV%202012/1#abs-5 (5) Das Musterverfahrensregister enthält darüber hinaus eine allgemein zugängliche Suchfunktion, die die Suche nach den folgenden Angaben ermöglicht:
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- BGH, 06.07.2021 – XI ZB 27/19Kapitalanlegermusterverfahren: Zulässigkeit der Ersetzung des Vorlagebeschlusses durch einen Beschluss des OberlandesgerichtsZitiert von 11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.