Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 16 · BT-Drs. 18/7482 · S. 80
Zu Artikel 16 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 16 (Inkrafttreten)
Zu Absatz 1
Die Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2014/57/EU und der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 treten zum
2. Juli 2016 und damit zum in diesen Rechtsakten bestimmten Anwendungszeitpunkt in Kraft.
Zu Absatz 2
Die Vorschriften zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 treten zum Anwendungszeitpunkt der Ver-
ordnung am 31. Dezember 2016 in Kraft.
Zu Absatz 3
Die Vorschriften zur Umsetzung und Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 im Kreditwesengesetz so-
wie im Depotgesetz treten an dem Tag in Kraft, der auf die Verkündung der entsprechenden technischen Regu-
lierungsstandards im Amtsblatt der Europäischen Union folgt. Die mit dem Gesetz zur Umsetzung der Transpa-
renzrichtlinie-Änderungsrichtlinie eingeführten Vorschriften zum Zulassungsverfahren für Zentralverwahrer
knüpfen ebenfalls an diesen Verkündungszeitpunkt an und werden durch dieses Gesetz in Teilen geändert.
Zu Absatz 4
Im Übrigen tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Sanktionsvorschriften, die aufgrund von
Artikel 61 Absatz 1 und Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 im nationalen Recht zu schaffen sind,
müssen bis spätestens 18. September 2016 umgesetzt sein und treten deshalb unmittelbar in Kraft.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81 – Drucksache 18/7482
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG
Entwurf eines ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund
europäischer Rechtsakte (NKR-Nr. 3496)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.916 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/7482 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/7482, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 295.753–305.669 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert b4e85049e139bdcc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP