Gesetze / Landesrecht Brandenburg / GebGBbg · GVBl.I/09, [Nr. 11] S.246
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)
27 Normen · Ausgangsfassung vom 07.07.2009 · 62 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Gebührenordnungen
- § 4 Bemessung der Gebührensätze
- § 5 Gebührenbemessungsarten
- § 6 Pauschgebühren
- § 7 Sachliche Gebührenfreiheit
- § 8 Persönliche Gebührenfreiheit
- § 9 Auslagen
- § 10 Entstehen der Gebühren- und Auslagenschuld
- § 11 Gläubiger der Gebühren und Auslagenerstattung
- § 12 Schuldner der Gebühren und Auslagen
- § 13 Mehrere öffentliche Leistungen
- § 14 Gebührenbemessung
- § 15 Festsetzung der Gebühren und Auslagen
- § 16 Vorschusszahlung und Sicherheitsleistung
- § 17 Gebühren bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrags
- § 18 Gebühren des Widerspruchsverfahrens
- § 19 Fälligkeit
- § 20 Ermäßigung und Befreiung
- § 21 Säumniszuschlag
- § 22 Stundung, Niederschlagung und Erlass
- § 23 Verjährung
- § 24 Erstattung
- § 25 Rechtsbehelf
- § 26 Übergangsvorschrift
- § 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
- 01.08.2026 — 5 Normen geändert · §§ 2, 6, 18, 24, 27 neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.15)
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Historischer Änderungsnachweis
10.07.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.07.2014, Artikel 5
§ 18 geändert
GVBl. I 2014, Nr. 32, S. 27
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Historischer Änderungsnachweis
16.05.2013 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 16.05.2013, Artikel 7
§§ 8, 17, 21 geändert
GVBl. I 2013, Nr. 18, S. 20
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).