Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gebührengesetz für das Land Brandenburg
GebGBbg§ 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 01.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gebührengesetz für das Land Brandenburg außer Kraft.
Potsdam, den 7. Juli 2009
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
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