Gesetze / Landesrecht Bayern / GaStellV · GVBl. S. 910, BayRS 2132-1-4-B
Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze
24 Normen · Ausgangsfassung vom 30.11.1993 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 3 — Rampen | 1 |
| § 4 — Einstellplätze und Fahrgassen | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Begriffe und allgemeine Anforderungen
- § 2 Zu- und Abfahrten
- § 3 Rampen
- § 4 Einstellplätze und Fahrgassen
- § 5 Lichte Höhe
- § 6 Tragende Wände, Decken, Dächer
- § 7 Außenwände
- § 8 Trennwände
- § 9 Brandwände als Gebäudeabschlusswand
- § 10 Rauchabschnitte, Brandabschnitte
- § 11 Verbindung zu anderen Räumen und zwischen Garagengeschossen
- § 12 Rettungswege
- § 13 Beleuchtung
- § 14 Lüftung
- § 15 Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzug
- § 16 Brandmeldeanlagen
- § 17 Betriebsvorschriften für Garagen
- § 18 Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen
- § 19 Zusätzliche Bauvorlagen
- § 20 Notwendige Stellplätze
- § 21 Weitergehende Anforderungen
- § 22 Ordnungswidrigkeiten
- § 23 Übergangsvorschriften
- § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage Anlage (zu § 20)
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
23.12.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 11 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 605) und durch § 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.