Gesetze / Landesrecht Bayern / GaStellV · GVBl. S. 910, BayRS 2132-1-4-B

Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze

24 Normen · Ausgangsfassung vom 30.11.1993 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Begriffe und allgemeine Anforderungen
  3. § 2 Zu- und Abfahrten
  4. § 3 Rampen
  5. § 4 Einstellplätze und Fahrgassen
  6. § 5 Lichte Höhe
  7. § 6 Tragende Wände, Decken, Dächer
  8. § 7 Außenwände
  9. § 8 Trennwände
  10. § 9 Brandwände als Gebäudeabschlusswand
  11. § 10 Rauchabschnitte, Brandabschnitte
  12. § 11 Verbindung zu anderen Räumen und zwischen Garagengeschossen
  13. § 12 Rettungswege
  14. § 13 Beleuchtung
  15. § 14 Lüftung
  16. § 15 Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzug
  17. § 16 Brandmeldeanlagen
  18. § 17 Betriebsvorschriften für Garagen
  19. § 18 Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen
  20. § 19 Zusätzliche Bauvorlagen
  21. § 20 Notwendige Stellplätze
  22. § 21 Weitergehende Anforderungen
  23. § 22 Ordnungswidrigkeiten
  24. § 23 Übergangsvorschriften
  25. § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  26. Schlussformel
  27. Anlage Anlage (zu § 20)

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    23.12.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 11 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 605) und durch § 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.