Gesetze / Landesrecht Bayern / Garagen- und Stellplatzverordnung
GaStellV§ 16 Brandmeldeanlagen
Stand: 25.08.2026
Geschlossene Großgaragen müssen Brandmeldeanlagen haben. Geschlossene Mittelgaragen müssen Brandmeldeanlagen haben, wenn sie in Verbindung stehen mit baulichen Anlagen oder Räumen, für die Brandmeldeanlagen erforderlich sind. Jedes Auslösen automatischer Feuerlöschanlagen ist über eine Brandmeldeanlage anzuzeigen.