Gesetze / Landesrecht Bayern / Garagen- und Stellplatzverordnung

GaStellV

§ 19 Zusätzliche Bauvorlagen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:

1. die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen sowie über die Rettungswege,

2. die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen,

3. den Rauch- und Wärmeabzug,

4. die CO-Warnanlagen,

5. die natürliche Lüftung oder die maschinellen Lüftungsanlagen,

6. die Sicherheitsbeleuchtung.

§ 18 § 20