Gesetze / Erschwerniszulagenverordnung
EZulV§ 5 Ausschluss der Zulage
Stand: 18.01.2020
Wird zitiert von 4
- OVG Niedersachsen, 24.01.2008 – 5 LA 406/03
- BAG, 20.11.2018 – 6 AZN 569/18 · Erschwerniszulage - LehrkraftZitiert von 6
- BAG, 23.08.2017 – 10 AZR 859/16 · Pfändbarkeit von ZulagenZitiert von 28
- BFH, 15.02.2017 – VI R 20/16Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden ZeitenZitiert von 1
4 Entscheidungen zu § 5 EZulV →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Zulage wird nicht gewährt
1.
neben Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5 des Bundesbesoldungsgesetzes,
2.
in den Fällen des § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes oder
3.
wenn der Dienst zu ungünstigen Zeiten auf andere Weise als abgegolten oder ausgeglichen gilt.