Gesetze / Erschwerniszulagenverordnung
EZulV§ 6 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 6 EZulV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 6 EZulV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 03.05.2006 – 6 A 1565/04Zitiert von 5
- LAG Hamm, 25.09.2008 – 11 Sa 944/08Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 05.10.2012 – 26 K 1169/12Zitiert von 2
- OVG NRW, 03.05.2006 – 6 A 2345/04Zitiert von 3
- BVerwG, 22.01.2009 – 2 C 93.07Zitiert von 3
- BVerwG, 22.01.2009 – 2 C 90.07Zitiert von 99
Zuletzt entschieden
- VG Minden, 19.12.2019 – 12 K 4720/17
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2011 – 4 S 2003/10Zitiert von 3
- BVerwG, 22.01.2009 – 2 C 91.07Zitiert von 11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 EZulV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.11.2018 Ausfertigung
§ 6 geändert durch Artikel 14 1. 3. 2020 des Gesetzes vom 8. November 2018 (BGBl. I 1810)
BGBl. 2018 I S. 1810
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.