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Artikel 3 · BT-Drs. 17/12455 · S. 73

Zu Artikel 3 (Änderung der Erschwerniszulagen-

Zu Artikel 3 (Änderung der Erschwerniszulagen-
verordnung)
Zu Nummer 1 (§ 5 Absatz 1 Nummer 3 und § 20 Absatz 3
Satz 3)
Redaktionelle Änderungen.
Zu Nummer 2 (§ 22a)
Zu Buchstabe a (Absatz 2 Nummer 2)
Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung (Urteile
des BVerwG vom 28. Oktober 2010 – BVerwG 2 C 29.09
und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März
2012 – 14 BV 11.202 werden die Systemoperatoren Wärme-
bildgerät losgelöst von den übrigen nichtständigen Luftfahr-
zeugbesatzungsangehörigen – als diese gelten sie seit den
Urteilen nicht mehr – als zulageberechtigte Personen separat
genannt.
Zu Buchstabe b (Absatz 3)
Zu Doppelbuchstabe aa (Satz 1 Nummer 3 und 4)
Die Zulage wird gewährt, um die mit dem Flugbetrieb ver-
bundenen besonderen Erschwernisse abzugelten. Die vorge-
sehene Anhebung der Zulagenbeträge zielt auf Personen-
gruppen, deren Belastung durch den Flugbetrieb gestiegen
ist. Damit soll insbesondere eine bessere Belastungsabgel-
tung für Systemoperatoren Wärmebildgerät erreicht werden.
Ihr Anforderungsprofil und ihre Tätigkeit haben sich in den
letzten Jahren geändert. Sie nehmen ihre Aufgaben überwie-
gend nicht mehr im Nebenamt wahr, was auch in der Ein-
richtung entsprechender Dienstposten zum Ausdruck
kommt. Obwohl sich die Aufgaben von Piloten und Flug-
technikern einerseits und der Systemoperatoren Wärmebild-
gerät andererseits deutlich unterscheiden, nehmen sie diese
unter den gleichen äußeren Bedingungen wahr. Systemope-
ratoren Wärmebildgerät sind regelmäßig – wie Piloten und
Flugtechniker – den physischen Belastungen (Lärm, Vibrati-
on etc.) ausgesetzt, die beim Betrieb von Polizeihubschrau-
bern entstehen. Unter diesen Umständen haben sie ein tech-
nisch anspruchsvolles Gerät zu bedienen. Der den
Systemoperatoren Wärmebildgerät bisher

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.944 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/12455, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 202.215–205.159 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert e7cdde11b29177fc….

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