Gesetze / Beamtenstatusgesetz

BeamtStG

§ 63 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 10.06.2019

VerwaltungsrechtBund362 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/63#abs-1 (1) Die §§ 25 und 50 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 25 und 26 Abs. 3 sowie die §§ 56 bis 56f des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S 654), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748) geändert worden ist, außer Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/63#abs-2 (2) § 62 Abs. 13 und 14 tritt für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte am 12. Februar 2009 in Kraft.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/63#abs-3 (3) Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. April 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Beamtenrechtsrahmengesetz mit Ausnahme von Kapitel II und § 135 außer Kraft.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/63#abs-4 (4) Die Länder können für die Zeit bis zum Inkrafttreten des § 11 Landesregelungen im Sinne dieser Vorschrift in Kraft setzen. In den Ländern, die davon Gebrauch machen, ist § 8 des Beamtenrechtsrahmengesetzes nicht anzuwenden.

§ 62