Gesetze / Beamtenstatusgesetz

BeamtStG

§ 25 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

Stand: 10.06.2019

VerwaltungsrechtBund37 Entscheidungen

Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.

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