§ 25 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
Stand: 10.06.2019
Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.
Stand: 10.06.2019
Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.